Bestattungsvielfalt

Hat sich der Verstorbene vielleicht schon im Vorfeld mit der Art seiner Bestattungsform
auseinandergesetzt, oder müssen Sie als Angehörige diese Entscheidung treffen.

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde, eine der ältesten Bestattungsformen. In Deutschland erfolgt die Beisetzung auf einem Friedhof. Es besteht die Möglichkeit eines Wahl-, Reihen- oder Gemeinschaftgrabes.

Über die Verlängerung der Ruhezeiten ( mindestens 20 Jahre) oder einer Doppelbelegung einer Urne, kann auf Wunsch vor Ort geklärt werden.

Die Feuerbestattung

Unter einer Feuerbestattung versteht man die Verbrennung
( Kremation ) des Sarges mit dem Verstorbenen. Die Beisetzung der Asche ( Urne ) hat eine Vielzahl an Möglichkeiten. Die Urne kann auf einem Friedhof, am Wurzelbereich eines Baumes oder im Meer bestattet werden.

Die Seebestattung

Die Seebestattung ist heute nicht nur Seeleuten gestattet. Der Wunsch und die Verbundenheit zur See reichen aus, zu Lebzeiten sich für diese Reise zu entscheiden. Eine Seeurne muss besondere Auflagen erfüllen: Eine Auflösung innerhalb kurzer Zeit.

Bei der anonymen Seebestattung, sie wird auch stille Seebestattung genannt, ist die Teilnahme der Angehörigen nicht möglich.

Der Friedwald

Die Beisetzung in einem FriedWald ist seit den neunziger Jahren ein neues Konzept. Der Wunsch mit der Natur verbunden zu sein kann mit dieser Art der Betattung umgesetzt werden. Familien-, Freundschafts-, Partner- oder Gemeinschaftsbäume können ausgewählt werden.

Bei der Naturbestattung entfallen die Grabpflege- und Folgekosten für über 90 Jahre. Voraussetzung ist die Einäscherung, sowie eine biologisch abbaubare Urne. ( Ruheforst )

Die Anonyme/Teilanonyme Beisetzung

Bei der Anonymen Bestattung ist die Anwesenheit der Angehörigen in den meisten Fällen nicht gestattet. Die Grabstätte bleibt bei dieser Bestattungsform unbekannt. Bedenken Sie jedoch, wenn die Kennzeichnung der Grabstätte fehlt, haben Sie keinen festen Punkt für Ihre Trauer. Viele Gemeinschaftsgräber haben einen Ort, hier dürfen auch Blumen niedergelegt werden.

Bei der halbanonymen Bestattung wiederum, dürfen Angehörige anwesend sein. Die Grabstätte wird mit einer kleinen Grabplatte versehen, oder die Entscheidung fällt für eine ausgewiesene Rasenfläche.

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